Der Stadtrat leitet die Änderung der kommunalen Verordnung ein, die registrierten Bewohnern den Zugang zu einem VPO (Wohnbauprojekt) bevorzugt
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Die Stadtverwaltung wird als Kriterium der Vorzugsbehandlung in den Vorschriften aufnehmen, mindestens 3 Jahre administrativen Wohnsitz in der Gemeinde zu haben. Der Stadtrat von Estepona hat den Prozess zur Änderung der Verordnung des Kommunalen Öffentlichen Registers der Bewerber für subventionierten Wohnraum in Estepona eingeleitet, die im September 2012 vom gesamten Stadtrat genehmigt wurde, mit dem Ziel, denjenigen, die in der Gemeinde registriert sind, beim Zugang zu einem VPO den Vorzug zu geben. Die Maßnahme wurde vom Bürgermeister José María García Urbano in der Plenarsitzung im letzten August vorgestellt, und jetzt, nach Anpassung der kommunalen Vorschriften, wurde der Änderungsentwurf zur öffentlichen Konsultation freigegeben. Die Änderung zielt darauf ab, die Registrierung in der Gemeinde Estepona als Kriterium für die Auswahl der erfolgreichen Bieter und Ersatzbieter aufzunehmen, wobei denjenigen mit einem administrativen Wohnsitz von mindestens 3 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung der Vorzug eingeräumt wird. Unter allen früheren Registrierungen wird nach Registrierungsdauer ausgewählt. Der Stadtrat von Estepona passt somit seine Verordnung zur Regulierung des Kommunalen Öffentlichen Registers der Bewerber für subventionierten Wohnraum an das Gesetz 1/2010 zur Regelung des Wohnrechts in Andalusien an. Die Stadtverwaltung hat auch Verfahren eingeleitet, um der Gemeinde so bald wie möglich subventionierten Wohnraum zur Deckung der bestehenden Nachfrage, insbesondere von vulnerablen Personen, zur Verfügung zu stellen. Daher hat der Stadtrat im vergangenen März grünes Licht für eine Reihe von Maßnahmen gegeben, um Projekte zu beschleunigen. Eine davon ist die Zuweisung von Grundstücken, die derzeit als öffentliche Einrichtungen im aktuellen Allgemeinen Stadtentwicklungsplan (PGOU) eingestuft sind, für den Bau von subventioniertem Mietwohnraum. Der Stadtrat nimmt als Grundlage das Dekret-Gesetz 1/2025 vom 24. Februar über dringende Maßnahmen im Wohnungsbau, das kürzlich von der Junta de Andalucía genehmigt wurde, welches die Möglichkeit vorsieht, öffentlichen Mietwohnraum auf Ausrüstungsgrundstücken zu bauen, ohne die Bauleitpläne ändern zu müssen, wenn diese Flächen keinen spezifischen Zweck haben oder mit dem generischen Nutzen von öffentlichem und sozialem Interesse qualifiziert sind, d.h. nicht für Gesundheits- oder Bildungszwecke reserviert sind. Daher wird die Stadtverwaltung über ihre Kommunalen Technischen Dienste eine Studie und Bestandsaufnahme der am besten geeigneten Grundstücke durchführen, um gemäß den Bestimmungen des genannten Gesetzes und des kommunalen PGOU eine Wohnnutzung für Wohnungen oder Wohnheime zuzuweisen. Auf diese Weise können diese Grundstücke für Mietwohnraum oder jede andere Form temporärer Belegung mit rotierendem Charakter genutzt werden, um den vorübergehenden Bedarf von Gruppen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Wohnraum zu decken.

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Stacey Watson

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