Der Zeitraum für die Konsultation und gegebenenfalls Korrektur des Wählerverzeichnisses bleibt ab heute bis zum 6. April, beide einschließlich, geöffnet. Die Stadtverwaltung von Estepona informiert die Bürger über den Beginn des Konsultationszeitraums des Wählerverzeichnisses sowie die Frist für die Einreichung von Beanstandungen in Bezug auf dasselbe anlässlich der bevorstehenden Wahlen zum Parlament von Andalusien. Der Zeitraum für die Konsultation und gegebenenfalls Korrektur des Wählerverzeichnisses bleibt ab heute, dem 30. März, bis einschließlich 6. April geöffnet. Während dieses Zeitraums können Bürger ihre Zensusdaten über die folgenden Kanäle überprüfen: – Telematische Konsultation, Zugriff auf die städtische Website (estepona.es), im Abschnitt ‚Konsultation der Wahllokale‘, durch Eingabe der DNI. – Persönliche Konsultation in den Büros zur Bürgerbetreuung von Estepona und Cancelada während der regulären Geschäftszeiten. Bei der Feststellung von Fehlern oder dem Bedarf an Änderungen können Beanstandungen des Wählerverzeichnisses auf folgende Weise vorgelegt werden: – Persönlich in den Büros zur Bürgerbetreuung in Estepona oder Cancelada unter Vorlage des Personalausweises. – Auf elektronischem Wege über die elektronische Zentrale des Nationalen Statistikinstituts unter folgender Adresse: https://sede.ine.gob.es/tramite/reclamacion_ce_elecciones/ Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass bei diesen Wahlen zum Parlament von Andalusien nur Bürger mit spanischer Staatsangehörigkeit teilnehmen dürfen. Das Konsistorium ermutigt alle Bewohner, ihre Daten im Voraus zu überprüfen, um die korrekte Ausübung ihres Wahlrechts sicherzustellen.
Beginn der Konsultations- und Beanstandungsphase des Wählerverzeichnisses für die Wahlen zum Parlament von Andalusien








