Die Stadtverwaltung vergibt die Konzession eines städtischen Grundstücks, auf dem die neuen Anlagen errichtet und betrieben werden sollen. Die städtische Kasse erhält eine jährliche Gebühr, solange die Konzession in Kraft ist. Die Stadtverwaltung von Estepona vergibt die Konzession eines städtischen Grundstücks neben dem Industriegebiet für den Bau einer neuen Stromtransformator-Umspannanlage. Das Ziel dieser Initiative ist es, zukünftige Servicebedürfnisse vorherzusehen, die sich kurz- und mittelfristig in der Gemeinde aufgrund des Bevölkerungswachstums und neuer städtischer und geschäftlicher Entwicklungen ergeben können. Im Januar 2021 genehmigte der Stadtrat in einer Vollversammlung, dass dieses Grundstück eine kompatible Nutzung mit der von Einrichtungen und Dienstleistungen haben sollte, die es ermöglicht, Einrichtungen dieser Art zu beherbergen. Gemäß den Ausschreibungsunterlagen muss der erfolgreiche Bieter das Land für den Betrieb vorbereiten, die Arbeiten und ausreichende Ausrüstung für den Bau dieser elektrischen Energie-Umspannanlage umsetzen und die Nachfrage nach Stromversorgung für alle Sektoren erfüllen, die dem Umspannungs-Ausführungsvertrag beitreten. Mit dieser neuen Umspannanlage antizipiert die Stadtverwaltung zukünftige Strombedarfe, die aufgrund des Wachstums der Stadt entstehen können, sowohl hinsichtlich der Einwohnerzahl als auch neuer städtischer Entwicklungen und des Wachstums des Industriegebiets selbst. Die Verwaltungskonzession gewährt dem erfolgreichen Bieter das Recht, die 2.418,80 Quadratmeter Land für die private Nutzung und Ausbeutung des Geländes zu besetzen. Darüber hinaus muss er den entsprechenden Vertrag mit Endesa unterzeichnen. Daher ist der Konzessionär bis zur Unterzeichnung des Vertrags für die Installationen, Wartung und spezifische Versicherung verantwortlich und danach obliegt dies dem Stromversorgungsunternehmen. Nach Fertigstellung ist die Umspannanlage nicht mehr städtisches Eigentum. Die maximale Laufzeit für die Verwaltungskonzession dieses Grundstücks wurde auf 75 nicht verlängerungsfähige Jahre festgelegt, die ab Vertragsabschluss gezählt werden. Der Konzessionär hat jedoch eine Frist von 36 Monaten, um die Arbeiten an den Einrichtungen abzuschließen, die dem Stromversorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden sollen. Der erfolgreiche Bieter muss der Stadtverwaltung von Estepona eine jährliche Mindestgebühr von 9.046,31 Euro zuzüglich anfallender Steuern zahlen. Es wird jedoch das Unternehmen ausgewählt, das das wirtschaftlichste Angebot für die städtische Kasse vorlegt. Die Einrichtungen und ihre Elemente müssen allen gesetzlichen, verwaltungstechnischen und technischen Anforderungen entsprechen, die für ihre Inbetriebnahme gelten, gemäß ihrer beabsichtigten Verwendung und zulässigen Verwendungen, wobei der erfolgreiche Bieter die damit verbundenen Kosten trägt.
Die Stadtverwaltung plant zukünftigen Strombedarf und schreibt den Bau einer neuen elektrischen Umspannanlage neben dem Industriepark aus








